Im Erfolgsfall ist unsere Beauftragung für Sie kostenlos.
Grundsätzlich besteht ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner bezüglich sämtlicher angefallener Rechtsanwalts-und Gerichtskosten.
Wir rechnen unsere Tätigkeit nach jedem einzelnen Verfahrensabschnitt ab.
Es ist daher kein Vorschuss auf die Anwaltskosten zu leisten, lediglich die Gerichtskosten müssen verauslagt werden.