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Im Erfolgsfall ist unsere Beauftragung für Sie kostenlos.

Grundsätzlich besteht ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner  bezüglich sämtlicher angefallener Rechtsanwalts-und Gerichtskosten.

Wir rechnen unsere Tätigkeit nach jedem einzelnen Verfahrensabschnitt ab.

Es ist daher kein Vorschuss auf die Anwaltskosten zu leisten, lediglich die Gerichtskosten müssen verauslagt werden.